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   SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05 ER   

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SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05 ER (https://dejure.org/2005,31904)
SG Schleswig, Entscheidung vom 22.09.2005 - S 10 AY 128/05 ER (https://dejure.org/2005,31904)
SG Schleswig, Entscheidung vom 22. September 2005 - S 10 AY 128/05 ER (https://dejure.org/2005,31904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; SGG § 86 b Abs. 2 S. 2; GG Art. 19 Abs. 4; AsylbLG § 1 a Nr. 2; AufenthG § 90 Abs. 3
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshindernis, Vertretenmüssen, Passlosigkeit, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Sachaufklärungspflicht, Algerien, Beweislast, Leistungskürzung, Ermessen, Ausländerbehörde, Rechtsmissbrauch, ...

  • frsh.de PDF

    Asylrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.1999 - 4 M 69/99
    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Denn die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 a AsylbLG liegt regelmäßig bei der für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Behörde (Erlass des Innenministeriums vom 08.03.2004 zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Ausführungshinweise zu § 1 und § 1 a Asylbewerberleistungsgesetz; OVG Schleswig-Holstein Beschluss, vom, 22.09.1999, 4 M 69/99; SG Schleswig, Beschluss vom 20.03.2005, S 16 AY 36/05 ER).

    Erst recht ist es nicht erforderlich, dass die Ausländerbehörde unter Berufung auf den Beschluss des OVG Schleswig-Holstein vom 22.09.1999 (4 M 69/99) eine Bescheinigung ausstellt, aus der zu entnehmen ist, dass die betroffene Person das Abschiebungshindernis nicht zu vertreten hat.

  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Zwar werden auch solche Leistungen, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren erstritten werden, rückwirkend gewährt (vgl. BVerwGE 57, 237, 238 f;. BVerfGE 110, 177, 188).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Ein Vertretenmüssen i.S.d. § 1a Nr. 2 AsylbLG erfordert allerdings die Ursächlichkeit des dem Ausländer zum Vorwurf gemachten Verhaltens für die Nichtvollziehbarkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen (BVerwG, Urteil vom 24.11.1998 - 1 C 8198 - NVwZ 1999, 664).
  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Da selbst der Gesetzgeber es im Hinblick auf das Gebot des Schutzes der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) für verfassungsrechtlich bedenklich hält, wenn Ausländern auf Dauer die Mittel für eine Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft versagt werden (vgl. Stellungnahme der Bundesregierung zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 13.01.2005, Drs 15/4645, Anlage 2, S. 6; GK-AsylbLG, III-§ 2 Rz. 32, 2; a.A. offensichtlich BVerwG Beschluss vom 29.09.1998, 5 B 82/97, FEVS 49, 97, dem aber bereits wegen des Zeitablaufs und der seit 1997 eingefrorenen Leistungen nicht zu folgen ist), geht die Kammer davon aus, dass das Existenzminimum bei den Antragstellern, die die zeitlichen Vergaben des § 2 AsylbLG erfüllen, sich in entsprechender Anwendung des SGB XII bemisst.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 4.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt für vergangene Zeitabschnitte - Hilfe zum

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Zwar werden auch solche Leistungen, wenn sie in einem Rechtsbehelfsverfahren erstritten werden, rückwirkend gewährt (vgl. BVerwGE 57, 237, 238 f;. BVerfGE 110, 177, 188).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 B 88.99
    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Zwar haben die Antragsteller - soweit ersichtlich - während der Zeit ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland keine Anstrengungen unternommen, in ihrem Heimatland - etwa mit Hilfe von Verwandten, soweit sie noch solche in Algerien haben - in den Besitz irgendwelcher Identitätspapiere, z. B. einer Geburtsurkunde oder eines sonstigen Registerauszuges, zu gelangen, um auf diese Weise die Voraussetzungen für die Erteilung von Heimreisedokumenten zu schaffen (vgl. VG Osnabrück, Beschluss vom 05.11.1999 - 4 B 88/99 -, abgedruckt im Gemeinschaftskommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz unter VII zu § 1 a WG-Nr. 20)).
  • BVerwG, 12.07.2004 - 1 B 103.04

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Im Übrigen entspricht es der Rechtsprechung der Sozialgerichte (vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Sozialgerichts vom 23.08.2004, L 1 B 103/04 KR ER), dass die Gewichtung der Anforderungen an den Anordnungsgrund und den Anordnungsanspruch unterschiedlich sein könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1994 - 6 S 2074/94

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für abgelehnte,

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Zwar sind etwa die Vernichtung oder der Verlust der Ausweispapiere und die darauf beruhende Unmöglichkeit der Durchsetzung der Ausreisepflicht grundsätzlich als ein in der Verantwortungssphäre des betreffenden Ausländers liegendes und von ihm zu vertretenes Abschiebungshindernis anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.1994 - 6 S 2074/94 -, FEVS 46, 27; OVG Münster, Beschluss vom 16.05.1997 - 8 B 194/97 -, EZAR 463 Nr. 7), da die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht in Folge der Notwendigkeit, neue Papiere zu beschaffen, regelmäßig verzögert bzw. vorübergehend unmöglich gemacht wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1995 - 6 S 1347/95

    Zum Anspruch auf Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, denen

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Das heißt, der Leistungsanspruch nach § 2 Abs. 1 AsylbLG ist nicht bereits immer dann ausgeschlossen, wenn die betreffende Ausländerbehörde - ob zu Recht oder zu Unrecht - ein vom Leistungsberechtigten nicht zu vertretendes Abschiebungshindernis verneint hat (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.1995, 6 S 1347/95).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1997 - 8 B 194/97

    Leistungsrechtliche Besserstellung eines Ausländers; Duldung; Freiwillige

    Auszug aus SG Schleswig, 22.09.2005 - S 10 AY 128/05
    Zwar sind etwa die Vernichtung oder der Verlust der Ausweispapiere und die darauf beruhende Unmöglichkeit der Durchsetzung der Ausreisepflicht grundsätzlich als ein in der Verantwortungssphäre des betreffenden Ausländers liegendes und von ihm zu vertretenes Abschiebungshindernis anzusehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.1994 - 6 S 2074/94 -, FEVS 46, 27; OVG Münster, Beschluss vom 16.05.1997 - 8 B 194/97 -, EZAR 463 Nr. 7), da die Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht in Folge der Notwendigkeit, neue Papiere zu beschaffen, regelmäßig verzögert bzw. vorübergehend unmöglich gemacht wird.
  • VG Oldenburg, 12.03.2004 - 11 B 922/04

    Abschiebungshindernis; Arbeitsbehörde; Arbeitserlaubnis; Arbeitsgenehmigung;

  • SG Hannover, 20.01.2005 - S 51 AY 1/05

    Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG); Ausschluss der

  • VG Hamburg, 09.04.2002 - 5 VG 3247/00

    Asylbewerberleistungsgesetz, Zustellung, Bescheid, Adressat, Familienangehörige,

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